Checkliste zum Kauf von Immobilien und Grundstücken in der Türkei:

  1. Überprüfung der Registrierung des Objekts auf dem Grundbuchamt.
  2. Kontrollieren Sie, oder besser, lassen Sie durch einen Makler oder Anwalt überprüfen, ob es irgend eine Belastung oder Limitierung, Schulden/Hypothek auf dem Objekt gibt. Falls es ein neues Gebäude ist, sollte ein Grundbucheintrag schon getätigt und die Wohnbewilligung erteilt sein. "Tapu Senedi" = "Grundbucheintrag", das Original muss bestehen. Verlassen Sie sich nicht auf eine Kopie!
  3. Vorbereitung eines gesetzlich anerkannten Verkaufsvertrags mit dem Verkäufer oder der Firma, welche den Verkauf tätigt, versehen mit den entsprechenden Personen, welche das Dokument unterzeichnen. Es sollte ein Standartvertrag des offiziellen Notariats sein. In türkisch: "Garyrimenkul Satis Vaadi Sözlesmesi"

    Dieser Standart-Vertrag ("Gayrimenkul Satis Vaadi Sözlesmesi") sollte unbedingt benutzt werden, denn dieser kann in einem Fall von zukünftiger Uneinigkeit zwischen den Vertragspartnern alle Vorgaben vor Gericht erkläutern und eine schnelle Abwicklung ohne finanzielle Schäden sorgen. Jeder andere Vertrag würde platz für jahrelange Gerichtsverfahren machen.
  4. Eine Anzahlung wird gemäss dem vereinbarten Betrag im Vertrag getätigt.
    (Die Anzahlung ist meistens ca. 25% des Kaufbetrages. Versuchen Sie Diese, wenn möglich auf 10% zu senken)
  5. Beantragung zur Zulassung durch das Militär.

    Das jeweilige Grundbuchamt wird eine Beantragung zur Bewilligung des Eigentümerwechsels an das Militär senden.
    • Dazu sind nötig:
      • Eine Kopie des Grundbucheintrags der Immobilie/n.
      • Eine Kopie vom Pass des Käufers.
      Das Gesuch wird vom Militär darauf geprüft, dass die Liegenschaft oder Immobilien-Objekt nicht in einer Militärzone liegt, in welcher ein Käufer einer anderen Nationalität nicht kauf berechtigt ist.
      (Dieses Gesuch beim Militär kann bis zu 3-4 Monate dauern)
  6. Nach der Prüfung durch das Militär wird dem Grundbuchamt bescheid gegeben und wenn keine Auflagen vorliegen, kann die Transaktion / Verkaufsgeschäft auf dem Grundbuchamt getätigt werden.
  7. Es ist sicherlich angebracht die Abwicklung eines Immobilienkaufs über einen offiziellen Makler oder einen Anwalt zu tätigen, denn solch ein Fachmann kennt alle Details für eine problemlose Abwicklung des Geschäfts.

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