Dinge, die nach dem Kauf der Immobilie oder dem Grundstück wichtig sind:

  1. Von dem Zeitpunkt an, da der Grundbucheintrag auf die neue Person übertragen ist, ist die eingetragene Person der gesetzlich, rechtliche Besitzer und kann volle Autorität ausüben. Der neue Besitzer kann die Immobilie gebrauchen wie er will, wie zum Beispiel "Vermieten, Verkaufen, Renovieren etc.".
  2. Es ist zu Empfehlen, dass wenn der ausländische Besitzer die Immobilie oder Grundstück einem anderen Käufer, womöglich ein Ausländer, verkaufen möchte, ebenfalls einen offiziellen Makler zur Hilfe zieht.
  3. Vermieten / Mieten:
    • Auch wenn es nicht obligatorisch ist, empfehlen wir, dass man doch einen offiziellen Mietvertrag mit Mietern/Vermietern macht, obwohl diese uns gut bekannt oder sogar Freunde sein mögen. Der Grundsatz ist: "Freundschaft ist Freundschaft, Geschäft ist Geschäft".
    • Einen solchen Mietvertrag sollte man durch einen Makler ausfüllen lassen, da dieser die Details dazu sehr gut kennen. Auch finanziell kostet es praktisch nichts, wenn man sich einen solchen Fachmann zur Beratung zuzieht und der Nutzen ist gross.
  4. Eine Anmeldung für Hausbesitzer beim nächstgelegenen Konsulat ist zu empfehlen, auch wenn Sie nicht permanent in der Türkei residieren.

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