Rechtliches zum Immobilien und Grundstückserwerb in der Türkei:
- Natürliche Personen
- Nach der neuen Regelung dürfen deutsche natürliche Personen unter Berücksichtigung der Gegenseitigkeit in der Türkei bis zu 2,5 Hektar Grundeigentum und Nutzungsrechte ausschliesslich zu Wohn- und gewerblichen Zwecken erwerben. Für den Erwerb von Grundstücken, die grösser als 2,5 Hektar sind bis zu einer Höchstfläche von 30 Hektar, ist die Genehmigung des Ministerrates einzuholen. Bei Erwerb von Grundstücken aufgrund gesetzlicher Erbfolge bestehen diese Grenzen nicht.
- Der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer ist nur in Gebieten, für die ein qualifizierter Bebauungs- oder Lageplan existiert, möglich. Ausländer dürfen ausserdem keine Grundstücke erwerben in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen, sowie bestimmten anderen Gebieten, die wegen ihrer Bedeutung für die Bewässerung, Energieproduktion, Landwirtschaft, Bergbau, sowie wegen religiöser und kultureller Besonderheiten oder ihrer besonderen Flora und Fauna zu schützen sind.
- Zusätzlich legt der Ministerrat für jede Provinz eine prozentuale Gesamtquote fest, bis zu der ausländische natürliche Personen innerhalb der Provinz Land erwerben dürfen. Die Quote darf 0,5 % der Provinzfläche nicht übersteigen.
- Bis zur Festlegung der Gebiete, in denen Ausländer kein Grundeigentum erwerben dürfen, durch den Ministerrat müssen die Grundbuchämter wie bisher vor der Eintragung eines Ausländers ins Grundbuch die Genehmigung der zuständigen Militärbehörden einholen.
- Juristische Personen
- Für ausländische Handelsgesellschaften gelten laut Änderungsgesetz Nr. 5444 für den Grunderwerb in der Türkei die gleichen gesetzlichen Regelungen und Einschränkungen wie sie unter IV.1. aufgeführt sind. Allerdings können sie auch im Rahmen von Sondergesetzen (z.B. Gesetz zur Förderung des Tourismus, Gesetz über Industriegebiete und Erdölgesetz) Immobilien oder Nutzungsrechte erwerben.
- Bürger der folgenden Länder können in der Türkei Immobilien oder Grundstücke erwerben:
- ANDORA
- ARGENTINIEN
- AUSTRALIEN
- BAHAMAS
- BANGLADESCH
- BARBADOS
- BELGIEN
- BELIZE
- BENIN
- BOLIVIEN
- BOSNIEN-HERZEGOVINA
- BOTSWANA
- BRAZILIEN
- CANADA
- CAPE-VERDE
- CAMERUN
- ZENTRAL AFRIKANISCHE REPUBLIK
- CHILE
- COLUMBIEN
- KROATIEN
- COSTA RICA
- COTE D�IVOIRE
- DÄNEMARK
- ECUADOR
- EL SALVADOR
- ENGLAND
- ESTLAND
- FINNLAND
- FRANKREICH
- GABUN
- DEUTSCHLAND
- GHANA
- GRIECHENLAND
- GRENADA
- GUATEMALA
- GUINEA
- GUYANA
- HAITI
- HONDURAS
- UNGARN
- IRLAND
- ISRAEL
- ITALIEN
- JAMAICA
- JAPAN
- LATTLAND
- LIECHTENSTEIN
- LITAUEN
- LUXEMBURG
- MALAWI
- MALAYSIA
- MALI
- MALTA
- MAURETANIEN
- MAURITIUS
- MEXIKO
- MONACO
- MOSAMBIK
- NIEDERLANDEN
- NEUSEELAND
- NICARAGUA
- NIGERIA
- NORWEGEN
- ÖSTREICH
- PANAMA
- PARAGUAY
- PERU
- PHILIPPINEN
- POLEN
- PORTUGAL
- DOMINIKANISCHE REPUBLIK
- SAN MARINO
- SENEGAL
- SINGAPUR
- SOMALIA
- SÜDAFRIKANISCHE REP.
- SRI LANKA
- SPANIEN
- SWASILAND
- SCHWEDEN
- SCHWEIZ
- SÜD KOREA
- TÜRKISCH ZYPRIOTISCHE REPUBLIK
- TANSANIA
- USA
- URUGUAY
- VENEZUELA
- YUGOSLAVIEN
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